Schutz von Daten in der Cloud

Bankensoftware in der Cloud ist längst von einer Vision zu einem zukunftsweisenden und realisierbaren Standard herangereift. Die Kostensenkung sowie Agilität bei der Entwicklung von Dienstleistungen sprechen meist für sich und sparen langfristig Kosten bei Infrastruktur und Wartung.

Damit Cloud-Apps den erhöhten Anforderungen an Bankensoftware gerecht werden kann, hat die Schweizerische Bankiervereinigung den Cloud-Leitfaden «Wegweiser für sicheres Cloud Banking» veröffentlicht. Unsere Cloud-Lösungen berücksichtigen diese Vorlagen und wir sind stolz, bereits Banken sicher in die Cloud gebracht zu haben.

Datensicherheit in der cloud

Sind Sie interessiert unsere innovativen Produkte als Cloud-Service zu beziehen?

Im nachfolgenden und effizienten Vorgehen zeigen wir Ihnen auf, wie der Bezug ablaufen wird:

1 Bestandesaufnahme

  • Festlegen welche Daten in der Cloud gespeichert werden.
  • Welche Daten müssen für den Cloud-Service von der Bank bezogen werden.
  • Welche Daten müssen vom Cloud-Service in die Bank Umgebung und Systeme zurückgeführt werden.
  • Haltbarkeit der Daten in der Cloud.

2 atpoint.GATEWAY

Ermöglicht einen sicheren Austausch mit der Bank und dem Cloud-Service.

  • Festlegen in welchem Format und Technologie der Daten-Austausch stattfindet
  • Festlgegung zwischen einer passiven Integration (File basiert) oder aktiven Integration (z.B REST, SOAP Service).
  • Festlegen der Testmöglichkeiten für eine effiziente Projekt Integration
  • Sicherheitsanforderungen festlegen
  • Festlegen der Rollen wer was macht

3 Architektur-Paper

  • Übersicht der Architektur
  • Eingesetzte Komponente
  • Integration Frontend-Lösung in die Bank (Intra oder Internet)
  • Zonenplan
  • Sicherheit und Verschlüsselungstechnologie

4 Organisatorische Massnahmen

  • Wie stellt die atpoint sicher, dass die organisatorischen Massnahmen vom Leitfaden eingehaltet werden können.

5 SLA Agreement

  • CLOUD-Provider (Verfügbarkeit der einzelnen Services)
  • Zwischen atpoint und der Bank

6 Vertragswerk

  • Erstellen des Vertragswerks